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Lagerbestand verkaufen: die Fläche frei zum Stichtag, die Unterlagen zuerst

Wenn eine Lagerfläche zu einem festen Datum frei sein muss, entscheidet nicht zuerst der Preis, sondern die Kontrolle. Wer Ihre Bestandsliste sieht und was danach mit der Partie passiert, klären wir vor jeder Zahl: beidseitige Geheimhaltung vor der Liste, und der Kaufvertrag untersagt uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt. Danach folgen der Festpreis, die Zahlung vor Verladung und der Termin, an dem die Fläche leer ist.

  • Beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung vor der ersten Bestandsliste
  • Der Kaufvertrag untersagt uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt
  • Vollständiger Zahlungseingang per Überweisung, bevor der erste Lkw an die Rampe fährt
  • Verbindlicher Festpreis innerhalb von 48 Stunden, die Abholung organisieren wir
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Warum das Ladefenster erst nach den Unterlagen steht

Zeitdruck verschiebt die Reihenfolge nicht. Bevor Sie uns einen einzigen Artikel nennen, liegen die beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung und der Kaufvertrag auf dem Tisch, der uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt untersagt. Der Grund ist praktisch: Ein Ladefenster lässt sich verschieben, eine Partie, die reduziert in Ihrem Heimatmarkt wieder auftaucht, nicht mehr zurückholen.

Damit hat Ihre Geschäftsführung schon vor der Räumung etwas in der Hand, das man prüfen kann, und nicht die Zusicherung eines Anrufers. Welche Unterlagen dazugehören, steht im Überblick zum Modell. Verbindlich ist immer die Fassung, die Sie unterschreiben.

  • Unterlagen zuerst, Abholtermin danach, auch bei kurzer Frist
  • Geheimhaltung gern nach Ihrem Muster, damit Ihre Rechtsabteilung nicht neu aufsetzen muss
  • Erst nach Unterschrift geht die Bestandsliste raus, erst dann sehen wir den Posten

Termine, zu denen eine Fläche frei sein muss

Am Anfang steht in diesen Fällen kein Warenproblem, sondern ein Datum in einem Vertrag oder in einem Projektplan. Der Bestand ist dann nur das, was zu diesem Datum noch auf der Fläche steht.

Die Abwicklung richtet sich nach diesem Datum: verbindlicher Festpreis innerhalb von 48 Stunden nach der Bestandsliste, vollständiger Zahlungseingang vor der Verladung, Abholung im abgestimmten Fenster.

  • Der Mietvertrag für die Lagerfläche läuft aus und wird nicht verlängert
  • Umzug in ein neues Lager, der Altbestand soll nicht mitgehen
  • Wechsel des Logistikdienstleisters, der neue Vertrag rechnet Altbestand teuer ab
  • Reorganisation des Lagerprogramms, die Fläche wird für laufende Ware gebraucht
  • Ware liegt bei einem externen Logistiker und bindet dort Stellplätze

Was wir bei der Abholung übernehmen

Sie haben einen Ansprechpartner, und der spricht auch mit Ihrem Standort und mit Ihrem Logistikdienstleister. Die Abholung organisieren wir: Wir beauftragen die Spedition und stimmen das Zeitfenster mit Ihrer Seite ab. Ihr Team muss dafür weder Frachtangebote einholen noch Ladekapazität suchen.

Die Reihenfolge am Ende ist fest: erst der vollständige Zahlungseingang, dann die Verladung. Das Geld ist auf Ihrem Konto, bevor unser erster Lkw auf den Hof fährt.

  • Ein Ansprechpartner für Ihren Standort und für Ihren Dienstleister
  • Abholung ab Lager mit der von uns beauftragten Spedition
  • Abstimmung des Zeitfensters mit Ihrer Disposition
  • Ladefenster, das auf den Termin für die Fläche ausgerichtet ist

Was die Fläche kostet, solange der Posten darauf steht

Ein Bestand, der nicht mehr in den Verkauf geht, verschwindet damit nicht aus den Kosten. Er belegt Stellplätze, taucht in jeder Inventur auf, wird umgelagert, sobald laufende Ware Platz braucht, und geht beim Wechsel des Dienstleisters in den neuen Tarif ein. Ob er in Ihren Büchern bereits wertberichtigt ist, wissen Sie besser als wir; der Stellplatz kostet in beiden Fällen weiter.

Wir übernehmen den Restbestand einer Fläche in einem Zug. Der Kern des Postens muss dafür zum Profil passen: Schuhe und Sporttextil bekannter Sportmarken, ab 1.000 Einheiten. Fehlt dieser Kern, sagen wir das im ersten Gespräch, statt Ihnen eine Woche im Terminplan zu blockieren. Welche Posten in Frage kommen, steht im Überblick.

So laufen die nächsten Tage ab

Tag 0

Anfrage mit drei Angaben

Sie nennen Marke oder Kategorie, die ungefähre Menge ab 1.000 Einheiten und ob Sie über einen Verkauf sprechen wollen. Den Termin, zu dem die Fläche frei sein muss, klären wir im Gespräch. Rückmeldung von einem Ansprechpartner innerhalb eines Werktages, auf Wunsch über WhatsApp.

Werktag 1

Geheimhaltung, dann Bestandsliste

Zuerst unterschreiben beide Seiten die Geheimhaltungsvereinbarung, gern nach Ihrem Muster. Erst danach übermitteln Sie die Bestandsliste, und erst danach sehen wir den Posten zum ersten Mal.

48 Stunden

Verbindlicher Festpreis

Innerhalb von 48 Stunden nach der vollständigen Bestandsliste erhalten Sie einen verbindlichen Festpreis für den gesamten Posten, schriftlich, damit Sie ihn Ihrer Geschäftsführung vorlegen können. Damit steht die Zahl, bevor Sie ein Ladefenster blockieren oder eine Fläche neu verplanen.

Nach Ihrer Freigabe

Zahlung, dann Abholung im vereinbarten Fenster

Der vollständige Betrag geht per Überweisung ein, bevor verladen wird. Anschließend organisieren wir die Abholung, abgestimmt mit Ihrem Standort oder Ihrem Logistikdienstleister und ausgerichtet auf den Termin, zu dem die Fläche frei sein muss.

Drei Angaben, dann meldet sich ein Einkäufer

Für die erste Rückmeldung reichen Marke und Kategorie, die Menge ab 1.000 Einheiten und Ihre Bereitschaft, über einen Verkauf zu sprechen. Eine Telefonnummer ist nicht erforderlich, auf Wunsch läuft der Kontakt über WhatsApp. Die Bestandsliste sehen wir erst nach der beidseitigen Geheimhaltungsvereinbarung, den verbindlichen Festpreis erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden danach.

Drei Angaben, keine Bestandsliste, keine Preisvorstellung und kein Datum: Rückmeldung von einem Ansprechpartner innerhalb eines Werktages.

Der Einkäufer ruft an, statt zu schreiben. Das spart in der Regel zwei Tage.

Ihre Angaben gehen an einen Einkäufer, nicht in einen Verteiler. Antwort innerhalb eines Werktags.

Ihre Zahl wird gegen die aktuelle Nachfrage gerechnet und kommt im Gespräch, nicht aus einem Formular. Nur für Ware, die Sie rechtlich verkaufen dürfen.

Häufige Fragen

Wer organisiert Abholung und Transport, und wie werden die Kosten behandelt?

Die Organisation liegt bei uns. Wir beauftragen die Spedition und stimmen das Zeitfenster mit Ihrem Standort oder Ihrem Dienstleister ab. Von Ihrer Seite braucht es den Zugang zur Fläche und einen Ansprechpartner vor Ort. Wie Abholung und Transport kostenseitig behandelt werden, wird vor Ihrer Unterschrift benannt und steht im Kaufvertrag, nicht in einer Nebenabrede nach der Verladung.

In welcher Zeit lässt sich eine Fläche realistisch räumen?

Fest ist der Teil, der bei uns liegt: Rückmeldung innerhalb eines Werktages, verbindlicher Festpreis innerhalb von 48 Stunden nach der Bestandsliste, Zahlung vor der Verladung. Der Abholtermin selbst wird abgestimmt, weil er von Ihrem Zeitfenster, der Rampe und dem Umfang des Postens abhängt. Ein konkretes Datum nennen wir, sobald der Posten bewertet ist, und nicht vorher.

Was ist, wenn die Ware bei einem externen Logistikdienstleister liegt?

Das ist der Normalfall und kein Hindernis. Wir korrespondieren direkt mit dem Dienstleister, klären Stellplätze und Ladefenster und halten Sie in Kopie. Nötig sind Ihre Freigabe gegenüber dem Dienstleister und der Kontakt der dortigen Disposition.

Können wir die Fläche in mehreren Abholungen räumen?

Ja, wenn Rampe, Stellplatzsituation oder Ladekapazität das verlangen. Gekauft wird der Posten trotzdem als Ganzes, zu einem Festpreis für den gesamten Bestand und nicht pro Ladung. Der vollständige Zahlungseingang liegt vor der ersten Verladung. Wie viele Touren nötig sind, ergibt sich aus Volumen und Zugang und wird beim Abstimmen des Ladefensters festgelegt.

Wer bekommt die Räumung mit, im eigenen Haus und beim Dienstleister?

Die Verladung sehen die Leute, die sie machen: Ihr Lagerpersonal und die Disposition Ihres Logistikdienstleisters. Diese Stellen bekommen von uns genau das, was für die Abholung nötig ist, also Ansprechpartner, Zeitfenster und Kennzeichen. Preise, Vertragsinhalte und der Hintergrund des Vorgangs stehen in keinem Papier, das an die Rampe geht. Das deckt die beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung ab: Sie bindet uns genauso wie Sie, und nach außen veröffentlichen wir zu einem Vorgang nichts. Was intern kommuniziert wird, entscheiden Sie.