Unternehmen und Ware getrennt prüfen.
Die ESPR enthält mehrere Pflichten. Für das Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung gilt Artikel 25 der Verordnung (EU) 2024/1781.
Erfasste Produkte
Anhang VII nennt Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe anhand von Warennummern. Das Verbot erfasst damit nicht automatisch alle unverkauften Waren.
Unternehmensgröße
Für Großunternehmen gilt das Verbot seit 19. Juli 2026, für mittlere Unternehmen ab 19. Juli 2030. Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen; eine Umgehung über sie ist untersagt.
Konkrete Ausnahmen
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/296 legt Bedingungen für Ausnahmen fest. Beschädigte oder unverkaufte Ware erfüllt diese nicht automatisch; Voraussetzungen und Nachweise sind zu prüfen.
Nutzbare Ware im Umlauf halten.
Die EU-Kommission nennt Verkauf, Spende und Vorbereitung zur Wiederverwendung als Alternativen zur Vernichtung. Der passende Weg hängt von Ware und rechtlichen Anforderungen ab.
Verkauf
Prüfen Sie für verkaufsfähige Ware einen gewerblichen Ankauf mit klar definiertem Umfang und vereinbarten Wiederverkaufsbeschränkungen.
Spende und Wiederverwendung
Prüfen Sie, ob Spende, Reparatur, Aufarbeitung oder ein anderer Wiederverwendungsweg zu den Produkten passt.
Ausnahmen
Wird eine Vernichtung erwogen, muss Ihr Compliance-Team die konkrete Ausnahme, Nachweise und Anforderungen an die Abfallbehandlung prüfen.
BenefitStock prüft neue Markenschuhe und Markenbekleidung ab 1.000 Einheiten. Ein Ankauf ist ein Handelsgeschäft und bescheinigt keine ESPR-Konformität.
Verkauf und Compliance getrennt bewerten.
Artikel 24 betrifft die Offenlegung zu entsorgten unverkauften Verbraucherprodukten. Diese Pflicht ist vom Vernichtungsverbot nach Artikel 25 zu unterscheiden. Eine NDA hebt gesetzliche Offenlegungspflichten nicht auf.
Pflichten klären
Ihre Rechts- oder Compliance-Abteilung prüft Unternehmensgröße, Produktumfang, Offenlegungspflichten und mögliche Ausnahmen.
Geschäft dokumentieren
Bewahren Sie die tatsächlichen Kauf-, Bestands-, Zahlungs- und Abholunterlagen auf. Ein Verkaufsbeleg ist kein Konformitätszertifikat.
Verkauf prüfen
Beginnen Sie mit Kategorie, bekannten Marken, Menge und Standort. Vor einer detaillierten Liste vereinbaren wir eine gegenseitige NDA und prüfen einen möglichen Ankauf.
FAQ
Fragen vor dem Verkauf
Sind wir durch einen Verkauf an BenefitStock ESPR-konform?
Nein. Ein Verkauf bescheinigt keine Erfüllung der ESPR oder anderer Produkt-, Abfall- oder Berichtspflichten. Diese muss Ihre Rechts- oder Compliance-Abteilung prüfen.
Gilt das Verbot für alle unverkauften Waren?
Nein. Artikel 25 verweist auf Produktgruppen und Warennummern in Anhang VII. Gleichen Sie die konkrete Ware damit ab.
Gilt es seit Juli 2026 auch für kleine Unternehmen?
Artikel 25 nimmt Kleinst- und Kleinunternehmen aus. Für mittlere Unternehmen gilt er ab 19. Juli 2030. Das Umgehungsverbot bleibt zu beachten.
Kaufen Sie beschädigte Ware, wenn sie nicht vernichtet werden darf?
Die Verordnung macht Ware nicht automatisch für unseren Ankauf geeignet. Unser Fokus bleibt neue Markenbekleidung und Markenschuhware; Zustand und Verkaufsberechtigung werden geprüft.