Insolvenzware Ankauf: freihändige Veräußerung aus der Masse, und wer darüber entscheidet
Diese Seite ist nicht für den Verkäufer geschrieben, sondern für die Person, die den Vorgang später gegenüber Gericht und Gläubigerausschuss belegen muss. Vor der ersten Bestandsliste steht eine beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung, die Verwertung läuft ohne öffentlichen Aufruf: ein Abnehmer, ein Kaufvertrag, eine dokumentierte Übergabe. Der Kaufvertrag untersagt uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt. Der vollständige Kaufpreis geht per Überweisung auf ein von Ihnen benanntes Konto ein, bevor ein Fahrzeug das Lager verlässt. Ein verbindliches Festpreisangebot erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden nach Vorliegen der Bestandsliste.
- Beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung vor Übermittlung der Bestandsliste
- 100 % Vorkasse per Überweisung, Zahlungseingang vor Verladung
- Verbindliches Festpreisangebot innerhalb von 48 Stunden
- Ab 1.000 Einheiten je Posten, die Abholung organisieren wir
Was Sie von jedem Abnehmer der Masse verlangen sollten
Diese Liste gilt nicht nur für uns. Sie ist der Maßstab, an dem Sie jedes Angebot messen können, das in diesem Verfahren auf Ihrem Tisch landet. Wer einen dieser Punkte nicht schriftlich zusagt, hinterlässt eine Lücke, die Sie später erklären müssen.
Der teuerste Fehler ist selten ein zu niedriger Kaufpreis. Der teuerste Fehler ist eine Verwertung, die sich im Nachhinein nicht mehr nachvollziehen lässt: Zahlung ohne Spur, Abnehmer ohne Registerdaten, Posten ohne einheitlichen Vertrag.
- Zahlung per Banküberweisung auf ein von Ihnen benanntes Konto, Eingang vor Verladung, nicht bei Abholung und nicht danach.
- Überprüfbare juristische Person: Firmierung, Registergericht, Handelsregisternummer, USt-IdNr., ladungsfähige Anschrift.
- Ein einziger Kaufvertrag über den gesamten Posten, der dem Abnehmer den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt untersagt.
- Keine öffentliche Ausschreibung, kein Inserat, kein Auktionslink, keine Weitergabe der Bestandsliste an Dritte.
- Dokumentierte Übergabe: Ladeliste, Lieferschein und Übergabeprotokoll je Abholung.
- Ein namentlich benannter Ansprechpartner statt wechselnder Vermittler.
Zahlung ausschließlich per Überweisung, Eingang vor Verladung
Wir zahlen den vollständigen Kaufpreis per Banküberweisung auf ein Konto, das Sie benennen. Erst nach Zahlungseingang wird verladen. Das ist keine Höflichkeit, sondern die einzige Zahlungsform, die im Bericht eine Spur hinterlässt: Kontoauszug, Verwendungszweck, Rechnung und Lieferschein lassen sich einem Vorgang und einem Datum zuordnen.
Deshalb sagen wir es offen: Ein Abnehmer, der in diesem Verfahren Barzahlung anbietet, verschiebt den Nachweis von der Bank auf Papier. Ohne Kontobeleg müssen Sie später aus Quittungen rekonstruieren, wann was geflossen ist, und genau diese Rekonstruktion ist der Teil, den niemand gern vor dem Gläubigerausschuss vorträgt. Wir arbeiten nicht so.
- Vollständiger Kaufpreis vor Verladung, keine Teilzahlung nach Wareneingang.
- Das Konto benennen Sie, nicht wir.
- Der Verladetermin wird erst nach Zahlungseingang bestätigt.
- Kein Bargeld, keine Zahlung bei Abholung, keine Zahlung nach Weiterverkauf.
Verwertung ohne öffentliche Ausschreibung
Ein öffentlicher Aufruf zu Ware aus dem Verfahren erreicht genau die Adressaten, mit denen Sie im Verfahren noch zu tun haben: Gläubiger, ehemalige Lieferanten, Wettbewerber des Schuldners und dessen Kunden. Er setzt eine Preiserwartung, bevor Ihnen ein belastbares Angebot vorliegt, und er erschwert die Verwertung des übrigen Bestands.
Deshalb gibt es zu diesem Posten weder eine Bieterrunde noch ein Inserat. An die Stelle der Ausschreibung tritt ein schriftliches Festpreisangebot, das Sie neben andere Gebote legen und zur Akte nehmen können. Wir kaufen auf eigene Rechnung, es gibt also keinen Dritten, dem wir Ihre Bestandsliste zur Preisabfrage zeigen müssten.
- Statt Ausschreibung ein schriftliches Festpreisangebot für den gesamten Posten, mit Datum und Unterschrift.
- Das schriftliche Angebot legen Sie neben parallele Gebote, nehmen es zur Akte und informieren den Gläubigerausschuss.
- Kein Auktionslink, kein Inserat, keine Aufnahme des Postens in eine Gebotsliste.
- Die Bestandsliste bleibt zwischen Ihrem Haus und unserem, sie geht weder in Verteiler noch zur Preisabfrage an Dritte.
- Der Kaufvertrag untersagt uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt; das Modell dahinter steht in der Übersicht.
Was von diesem Vorgang in der Akte liegt
Wir werben nicht mit Jahreszahlen, Referenzlisten oder Markenlogos. Was wir vorlegen können, ist Papier, und zwar an jeder Stelle des Vorgangs. Für Sie ist das der eigentliche Punkt: Überzeugen muss am Ende nicht der Abschluss, sondern die Akte, die davon übrig bleibt.
Jeder Schritt hinterlässt ein Dokument, und jedes Dokument belegt eine Tatsache. Es gibt keinen Schritt, der nur mündlich stattfindet.
- Beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung: belegt, dass die Bestandsliste erst nach schriftlicher Zusage das Haus verlassen hat.
- Schriftliches Festpreisangebot mit Datum und Gültigkeitsdatum: belegt, auf welcher Grundlage und wann entschieden wurde.
- Ein Kaufvertrag über den gesamten Posten: belegt Abnehmer und Umfang, und er untersagt uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt.
- Zahlungsbeleg der Bank vor der Verladung: belegt den Eingang auf dem von Ihnen benannten Konto, mit Datum und Verwendungszweck.
- Ladeliste, Lieferschein und Übergabeprotokoll je Abholung: belegen, was wann das Lager verlassen hat.
- Firmierung, Registergericht, Handelsregisternummer und USt-IdNr.: Sie prüfen den Vertragspartner selbst im Register, bevor Sie etwas offenlegen.
So laufen die nächsten Tage ab
Anfrage ohne Preisangabe
Drei Angaben genügen: Kategorie und Markenklasse, Menge ab 1.000 Einheiten, Bereitschaft zum Verkauf. Ein Einkäufer meldet sich namentlich innerhalb eines Werktages. Verfahrensunterlagen brauchen wir für diesen Schritt nicht. Der Schwerpunkt liegt auf Schuhen und Sportbekleidung der oberen Markenklasse; was außerhalb dieses Profils liegt, sagen wir innerhalb eines Werktages ab, welche Posten wir übernehmen steht in der Übersicht.
Geheimhaltung, dann Bestandsliste
Beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung, gern nach Ihrem Muster. Erst danach übermitteln Sie die Liste mit Artikelnummer, EAN, Größenlauf und Menge. Parallel prüfen Sie unsere Registerdaten und den Vertragsentwurf.
Verbindliches Festpreisangebot
Schriftlich, für den gesamten Posten, mit Unterschrift und Gültigkeitsdatum. Damit ordnen Sie parallele Gebote und informieren den Gläubigerausschuss; wann Sie entscheiden, bestimmen Sie.
Zahlungseingang, dann Abholung
Ein Kaufvertrag, ein Abnehmer. Der vollständige Kaufpreis geht auf das von Ihnen benannte Konto, erst danach wird verladen. Die Abholung organisieren wir, die Übergabe wird mit Ladeliste, Lieferschein und Übergabeprotokoll dokumentiert. Wie eine Abholung am Lager praktisch abläuft, steht auf der Seite zum Lagerbestand.
Posten vertraulich bewerten lassen
Drei Angaben, keine Preisfrage, keine Verfahrensunterlagen. Ein namentlich benannter Einkäufer meldet sich innerhalb eines Werktages, auf Wunsch über WhatsApp. Firmierung, Registernummer und USt-IdNr. erhalten Sie mit der ersten Nachricht, bevor Sie irgendetwas offenlegen. Die Telefonnummer ist optional.
Drei Angaben genügen: Kategorie und Markenklasse, Menge ab 1.000 Einheiten, Bereitschaft zum Verkauf. Eine Preisvorstellung nennen Sie nicht, die Bestandsliste sehen wir erst nach beidseitiger Geheimhaltungsvereinbarung.
Angenommen. Ihr Angebot wird vorbereitet.
Ein Käufer meldet sich innerhalb eines Werktags, das verbindliche Angebot folgt innerhalb von 48 Stunden. Alles unter Geheimhaltung.
Häufige Fragen
Können wir die Unterlagen vorab mit unserer Rechtsabteilung abstimmen?
Ja, und zwar bevor eine Bestandsliste Ihr Haus verlässt. Die beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung erhalten Sie als PDF, gern auch nach Ihrem eigenen Muster. Den Vertragsentwurf mit dem Wiederverkaufsverbot für Ihren Heimatmarkt und der Zahlung vor Verladung können Sie vorher prüfen lassen, ebenso unsere Registerdaten. Nichts davon bekommen Sie erst kurz vor der Abholung, und nichts davon steht unter Zeitdruck: Solange Sie prüfen, passiert nichts mit Ihrer Liste.
Wie begründen wir die Verwertung gegenüber dem Gläubigerausschuss, wenn die Zahl niedriger ausfällt als erhofft?
Mit einem Dokument statt mit einer Erinnerung. Sie erhalten ein schriftliches Festpreisangebot für den gesamten Posten, mit Datum und Gültigkeit. Das lässt sich neben andere Gebote legen, zur Akte nehmen und im Bericht darstellen; ein am Telefon genannter Betrag lässt sich das nicht. Gebunden sind Sie an nichts: Sie ordnen parallele Angebote und entscheiden, wann es Ihnen passt. Halten Sie die Zahl für zu niedrig, bleibt sie Ihr Vergleichsmaßstab und hat Sie nichts gekostet. Sie entsteht gegen die aktuelle Nachfrage nach genau diesem Sortiment und wird im Gespräch genannt, nicht aus einem Formular berechnet.
Zahlen Sie auch bar?
Nein. Ausschließlich per Banküberweisung, mit Eingang vor der Verladung. In einem Verfahren, das Sie gegenüber Gericht und Gläubigerausschuss darstellen müssen, wiegt Nachvollziehbarkeit schwerer als Bequemlichkeit.
Die Masse ist gemischt, einzelne Warengruppen liegen unter 1.000 Einheiten. Geht das trotzdem?
Gezählt wird der Posten, den wir übernehmen, nicht die einzelne Artikelnummer, Farbe oder Größe. Schuhe und Sportbekleidung aus mehreren Saisons dürfen dafür zusammengerechnet werden, Größenlücken und Retouren sind kein Ausschlussgrund. Was außerhalb des Profils liegt, zählt nicht mit: Möbel, Sanitär, Lebensmittel und Drogerieartikel aus derselben Masse nehmen wir nicht. Bleibt der markenbezogene Teil unter 1.000 Einheiten, sagen wir innerhalb eines Werktages ab, statt Sie in eine Prüfung ohne Ende laufen zu lassen. Welche Posten wir übernehmen und welche nicht, steht in der Übersicht.
Wir stehen noch im vorläufigen Verfahren. Ist eine Anfrage zu früh?
Nein, und sie verpflichtet zu nichts. Ob, wann und in welchem Umfang verwertet wird, entscheiden Sie und die Beteiligten, nicht wir; dazu beraten wir nicht. Die Geheimhaltungsvereinbarung können Sie vorher zeichnen, Registerdaten und Vertragsentwurf vorher prüfen. Die Frist für das verbindliche Festpreisangebot läuft erst, wenn die Bestandsliste vollständig vorliegt: innerhalb von 48 Stunden danach, schriftlich und mit Gültigkeitsdatum.