Geschäftsaufgabe: den Warenbestand an einen Abnehmer abgeben, statt ihn im eigenen Markt zu verramschen
Eine Geschäftsaufgabe ist keine Insolvenz. Sie entscheiden selbst, in welcher Reihenfolge und zu welchem Zeitpunkt, und niemand muss Ihnen zustimmen. Genau daraus entsteht die Wahl, die einer Masse fehlt: Der Bestand kann im eigenen Markt abverkauft werden, mit Schildern im Schaufenster und Wochen an der Kasse, oder er geht in einem Vorgang an einen Abnehmer. Diese Seite beschreibt den zweiten Weg, seine Reihenfolge und die Papiere, die davor liegen.
- Ein Vorgang statt Wochen Ausverkauf: ein Abnehmer, ein Vertrag, eine Zahlung
- Beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung, bevor die erste Bestandsliste das Haus verlässt
- Der Kaufvertrag untersagt uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt
- Vollständige Zahlung vor der Verladung, verbindlicher Festpreis in 48 Stunden, Abholung durch uns
Der Ausverkauf im eigenen Markt kostet mehr, als er einbringt
Der naheliegende Weg ist der Abverkauf vor Ort. Er wirkt kostenlos, weil er keine Rechnung erzeugt, und ist es nicht.
Er bindet Personal genau in der Phase, in der Sie es zum Aufräumen brauchen, er läuft über Wochen und endet trotzdem mit einem Rest, und er beschädigt die Preislage der Marken, die Sie geführt haben. Dieser Rest ist am Ende genau die Ware, die am schwersten zu bewegen ist, weil die gängigen Größen zuerst weg sind. Wer den Bestand in einem Stück abgibt, verkauft dagegen den Posten mit seiner Struktur, und die Struktur ist das, was ihn trägt.
Warum die Reihenfolge hier eine andere ist als bei einer Insolvenz
Bei einer Verwertung aus dem Insolvenzverfahren gibt es einen Verwalter, eine Masse und Zustimmungserfordernisse. Bei einer Geschäftsaufgabe entscheiden Sie, und das verändert vor allem den Zeitplan.
Sie können die Papiere vorziehen, bevor überhaupt bekannt ist, dass Sie aufgeben. Genau das ist der Vorteil, den man in dieser Lage selten nutzt: beidseitige Geheimhaltung und die Klausel zum Wiederverkauf zuerst, dann die Bestandsliste, dann die Zahl. Wer erst ankündigt und dann verhandelt, verhandelt mit einem Markt, der die Antwort bereits kennt.
- Kein Verwalter, keine Zustimmung Dritter, kein Ausschreibungszwang
- Der Zeitpunkt der Bekanntgabe bleibt Ihre Entscheidung
- Die Papiere können vor jeder Ankündigung stehen
- Der Vorgang läuft unter Geheimhaltung, auch wenn am Ende kein Kauf zustande kommt
Was wir übernehmen, und was auf der Fläche bleibt
Übernommen werden neue, originalverpackte Schuhe und Sportbekleidung von Tier-1-Marken ab 1.000 Einheiten. Ausstellungsstücke, getragene Paare, Retouren und Ladeneinrichtung gehören nicht dazu.
Das ist im Fall einer Geschäftsaufgabe wichtig zu wissen, weil auf einer Fläche typischerweise beides steht. Wir sagen Ihnen am ersten Werktag, welcher Teil in den Filter fällt, und nennen für den Rest keine Zahl, statt eine zu erfinden. Was wir grundsätzlich absagen und warum, steht mit Begründung je Zeile auf einer eigenen Seite.
- Übernommen: neue Ware mit Etikett und Originalverpackung, ab 1.000 Einheiten
- Nicht übernommen: Ausstellungsstücke, getragene Ware, Retouren, Zweite Wahl
- Nicht übernommen: Ladeneinrichtung, Regale, Kassensysteme, Werbemittel
- Mehrere Standorte in einem Vorgang sind möglich, die Liste bleibt eine
Mehrere Standorte, ein Vorgang
Wird nicht ein Laden geschlossen, sondern eine kleine Kette, liegt der Bestand verteilt, und die Versuchung ist groß, Standort für Standort abzuwickeln. Das erzeugt mehrere Verhandlungen, mehrere Abholungen und mehrere Gelegenheiten, dass die Sache im Markt bekannt wird.
Wir bewerten den zusammengeführten Bestand als einen Posten und nennen einen Festpreis für das Ganze. Die Abholung organisieren wir und stimmen die Fenster mit Ihren Standorten ab. Soll dabei eine Fläche zu einem festen Datum leer sein, ist die Seite zur Lagerauflösung der genauere Einstieg; die Bedingungen sind dieselben.
So laufen die nächsten Tage ab
Anfrage vor der Ankündigung
Kategorie und Markensegment, die ungefähre Menge, und ob Sie über einen Verkauf sprechen wollen. Ein Einkäufer meldet sich innerhalb eines Werktages. Standorte und Artikelnummern bleiben an dieser Stelle bei Ihnen.
Geheimhaltung und Wiederverkaufsverbot
Beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung, gern auf Ihrem Muster, dazu die Klausel: Der Kaufvertrag untersagt uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt. Erst danach sehen wir die Liste.
Verbindlicher Festpreis
Innerhalb von 48 Stunden nach der vollständigen Bestandsliste liegt ein Festpreis für den gesamten Bestand vor. Ein Preis für das Ganze, keine Auswahl einzelner Artikel oder Größen.
Zahlung, dann Abholung
Der vollständige Kaufpreis geht per Überweisung ein, bevor verladen wird, dokumentiert mit Rechnung und Lieferschein. Die Abholung ab Ihren Standorten organisieren wir.
Sprechen Sie über den Bestand, bevor die Schilder hängen
Für die erste Rückmeldung genügen Kategorie und Markensegment, die ungefähre Menge ab 1.000 Einheiten und Ihre Bereitschaft, über einen Verkauf zu sprechen. Ein Einkäufer meldet sich innerhalb eines Werktages, die Geheimhaltung liegt vor der ersten Bestandsliste. Nach Ihrer Preisvorstellung fragen wir nicht.
Drei Angaben genügen: Kategorie und Markensegment, ungefähre Menge ab 1.000 Einheiten, und ob Sie über einen Verkauf sprechen wollen.
Angenommen. Ihr Angebot wird vorbereitet.
Ein Käufer meldet sich innerhalb eines Werktags, das verbindliche Angebot folgt innerhalb von 48 Stunden. Alles unter Geheimhaltung.
Häufige Fragen
Wir haben den Ausverkauf schon begonnen. Ist es dafür zu spät?
Nein, aber die Rechnung sieht anders aus. Nach einigen Wochen Abverkauf sind die gängigen Größen und die gefragten Artikel weg, und was steht, ist der schwierigere Teil des Bestands. Bewertet wird trotzdem, was tatsächlich da ist, und die Liste sollte den Ist-Zustand abbilden. Wer die Wahl noch hat, fährt in aller Regel besser, wenn der Posten seine Struktur behält.
Erfahren unsere Lieferanten davon, bevor wir es selbst kommunizieren?
Von uns nicht. Der Bestand wird nicht gelistet, nicht ausgeschrieben und nicht in einem Verteiler angeboten, und die beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung steht vor der ersten Bestandsliste. Sie bindet beide Seiten und gilt weiter, auch wenn kein Kauf zustande kommt. Wann Sie die Aufgabe bekannt geben, bleibt Ihre Entscheidung und nicht die Folge unserer Prüfung.
Taucht die Ware anschließend bei einem Wettbewerber vor Ort auf?
Dazu steht eine Klausel im Kaufvertrag: Der Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt ist uns vertraglich untersagt, und den Wortlaut lesen Sie vor der Unterschrift. Gerade bei einer Geschäftsaufgabe ist das die Frage, die zählt, weil Sie den Standort verlassen, die Marken und die Kollegen dort aber bleiben. Ein Dokument ist an dieser Stelle mehr wert als eine Zusicherung am Telefon.
Nehmen Sie auch die Ladeneinrichtung mit?
Nein, weder Regale noch Kassensysteme oder Werbemittel. Das ist ein anderes Geschäft mit anderen Abnehmern, und wir könnten dafür keine belastbare Zahl nennen. Wir bewerten ausschließlich neue Schuhe und Sportbekleidung von Tier-1-Marken ab 1.000 Einheiten und sagen alles andere am ersten Werktag ab.
Wir schließen drei Filialen zu verschiedenen Terminen. Geht das in einem Vorgang?
Ja, und in der Regel ist es der ruhigere Weg. Bewertet wird der zusammengeführte Bestand als ein Posten, es gibt einen Vertrag, eine Zahlung und einen Ansprechpartner. Die Abholfenster stimmen wir mit den einzelnen Standorten ab, sie müssen nicht auf denselben Tag fallen. Verladen wird jeweils nach Zahlungseingang.