Für Händler und Aufkäufer: ein Vorgang, keine Provision, und das Preisrisiko geht über
Diese Seite ist für Händler, Aufkäufer und Großhändler, bei denen eine Position steht, die sich im eigenen Markt nicht mehr bewegen lässt. Vor der ersten Bestandsliste steht eine beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung. Wir betreiben keinen eigenen Verkaufskanal und keine Marktplatz-Inserate, und der Kaufvertrag untersagt uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt. Bezahlt wird zu 100 % vor Verladung, ohne Provision und ohne Listungsgebühr. Den verbindlichen Festpreis nennen wir innerhalb von 48 Stunden nach der vollständigen Bestandsliste.
- Beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung vor der ersten Bestandsliste, auf Wunsch nach Ihrem Muster
- Der Kaufvertrag untersagt uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt
- 100 % Zahlung per Überweisung vor Verladung, keine Provision, keine Listungsgebühr, keine Kommission
- Verbindlicher Festpreis innerhalb von 48 Stunden nach vollständiger Bestandsliste, ab 1.000 Einheiten, Abholung organisieren wir
Wir haben keinen eigenen Verkaufskanal. Deshalb erscheint Ihr Posten nirgends öffentlich.
Ein Ankäufer kann zugleich eine eigene Verkaufsseite betreiben: ein Outlet, ein Restpostenportal, ein gewerbliches Kleinanzeigenprofil. Zwischen dem Auftritt, der einkauft, und dem, der verkauft, muss kein Hinweis stehen. Gehört beides zum selben Haus, steht der abgegebene Posten wenig später mit Rabattschild im Netz, und zwar in genau dem Markt, aus dem er kam.
Diese zweite Seite gibt es bei uns nicht. Wir kaufen auf eigene Rechnung, das Preisrisiko liegt bei uns. Der Kaufvertrag untersagt uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt, schriftlich und nicht in einer E-Mail. Für Sie heißt das: Über uns kommt die Ware in Ihrem Markt nicht zurück. Wie ein Posten das Lager verlässt und wie der Preis zustande kommt, ist auf der Seite zum Restposten-Ankauf beschrieben.
- Kein Onlineshop, kein Outlet, kein Restpostenportal, weder unter dieser noch unter anderer Firmierung
- Keine Inserate auf Kleinanzeigen-, Marktplatz- oder Auktionsprofilen
- Wir kaufen auf eigene Rechnung, das Preisrisiko liegt bei uns
- Der Kaufvertrag untersagt uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt, schriftlich und nicht als Zusage am Telefon
Auf welcher Seite steht mein Posten in einer Woche?
Das ist die eine Frage, die für einen Händler zählt, und sie kostet nichts. Stellen Sie sie jedem Abnehmer, auch uns. Unsere Antwort: auf keiner. Es gibt bei uns keinen Verkaufskanal, in dem Ihr Posten stehen könnte, und der Kaufvertrag untersagt uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt.
Wer stattdessen nur auf Vertraulichkeit verweist und offen lässt, ob er selbst eine Verkaufsseite betreibt, hat die Frage ebenfalls beantwortet. Die vollständige Prüfliste, mit der sich ein Abnehmer durchleuchten lässt, steht auf der Seite zum Insolvenzware-Ankauf.
Die Geheimhaltung gilt in beide Richtungen
Eine einseitige Erklärung, in der nur Sie schweigen, ist für einen Händler wertlos. Die Vereinbarung, die wir vorlegen, bindet beide Seiten. Sie wird unterzeichnet, bevor die erste Bestandsliste Ihr Haus verlässt, auf Wunsch nach Ihrem Muster.
Gebunden sind damit nicht nur Artikelnummern und Mengen, sondern auch Ihr Name als Verkäufer. Er wird von uns nicht weitergegeben, weder während der Prüfung noch danach. Und weil die Vereinbarung in beide Richtungen bindet, ist das keine Beteuerung, sondern ein Papier, das Ihr Anwalt in der Hand hält.
Die Unterlagen liegen vorher auf dem Tisch, damit Sie lesen können, was Sie unterschreiben, bevor eine einzige Information den Betrieb verlässt: die beidseitige Vereinbarung, dazu der Kaufvertrag mit der Klausel zum Weiterverkaufsverbot für Ihren Heimatmarkt und der Zahlungsklausel.
- Beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung vor der ersten Bestandsliste, auf Wunsch nach Ihrem Muster
- Gebunden sind Artikelnummern, Mengen und Ihr Name als Verkäufer
- Die Vereinbarung bindet uns in demselben Umfang wie Sie
- Die Vereinbarung endet nicht mit einer Absage
Wiederkehrende Posten statt einmaliger Räumung
Ein Händler mit regelmäßigen Überhängen ist für uns interessanter als eine einzelne große Räumung. Passt Ihr Profil, wird aus der ersten Transaktion ein Weg, den Sie einplanen können, wenn eine Order kippt oder eine Saison stehen bleibt.
Wir sagen dabei nichts zu, was wir nicht halten können. Kein garantiertes Volumen, keine Abnahmeverpflichtung, kein Vorrecht. Jeder Posten wird einzeln bewertet.
- Profil: überwiegend Schuhe, dazu Sportbekleidung, Marken der ersten Reihe, ab 1.000 Einheiten
- Anlässe: Überbestand, stornierte Aufträge, Nachsaison, geordnete Verwertung
- Keine Volumenzusagen, keine Abnahmegarantie, keine Vorrechte
- Absagen kommen innerhalb eines Werktages, nicht nach zwei Wochen Schweigen
So laufen die nächsten Tage ab
Rückmeldung durch einen Ansprechpartner
Sie nennen Marke oder Kategorie, ungefähre Menge und Ihr Interesse. Mehr nicht. Ein namentlicher Einkäufer meldet sich innerhalb eines Werktages und klärt in wenigen Minuten, ob der Posten in unser Profil passt.
Beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung
Unterzeichnet wird, bevor Sie Artikelnummern, Mengen oder Details zum Posten offenlegen. Gern nach Ihrem Muster, solange sie in beide Richtungen bindet. Erst danach sprechen wir über konkrete Positionen.
Verbindlicher Festpreis auf den gesamten Posten
Ein Preis für den kompletten Posten, keine Rosinen. Die Zahl wird an Ihrem Posten kalkuliert, im Haus entschieden und im Gespräch genannt. Annehmen müssen Sie sie nicht.
Zahlung, dann Abholung
Der vollständige Kaufpreis geht per Überweisung ein, bevor der erste Karton das Lager verlässt. Die Abholung organisieren wir, den Termin stimmen wir mit Ihrem Lager ab.
Drei Angaben, dann meldet sich ein Einkäufer
Marke oder Kategorie, ungefähre Menge, und ob Sie den Posten abgeben wollen. Mehr braucht der erste Schritt nicht: keine Artikelnummern, keine Bestandsliste, keine Preisvorstellung, kein Firmenprofil. Rückmeldung durch einen namentlichen Einkäufer innerhalb eines Werktages, auf Wunsch per WhatsApp.
Drei Angaben genügen: keine Bestandsliste, keine Preisvorstellung, Telefonnummer optional.
Angenommen. Ihr Angebot wird vorbereitet.
Ein Käufer meldet sich innerhalb eines Werktags, das verbindliche Angebot folgt innerhalb von 48 Stunden. Alles unter Geheimhaltung.
Häufige Fragen
Zahle ich Provision, eine Listungsgebühr oder arbeiten Sie in Kommission?
Nein. Wir sind der Käufer, nicht die Plattform und nicht der Vermittler. Es gibt keine Einstellgebühr, keine Erfolgsprovision und kein Kommissionsgeschäft, bei dem Sie auf eine Abrechnung warten, während die Ware bereits weg ist. Der Kaufvertrag nennt einen Preis für den gesamten Posten, und dieser Betrag geht vollständig per Überweisung ein, bevor verladen wird.
Was sagen Sie nach außen über uns und den Posten?
Nichts. Die Vereinbarung bindet uns genauso wie Sie: Ihr Name als Verkäufer sowie Artikelnummern und Mengen bleiben bei uns, während der Prüfung und danach. Was sich unabhängig von uns im Markt herumspricht, können wir nicht steuern, und wir behaupten das Gegenteil nicht. Zusagen können wir das, was in unserer Hand liegt: eine Vereinbarung, die in beide Richtungen bindet, und einen Kaufvertrag, der uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt untersagt.
Können wir mit unserem eigenen Muster für die Geheimhaltungsvereinbarung arbeiten?
Ja, solange sie in beide Richtungen bindet. Unterzeichnet wird vor der ersten Bestandsliste, nicht danach. Und sie endet nicht mit einer Absage: Kommt kein Geschäft zustande, bleiben Artikelnummern, Mengen und Ihr Name genauso vertraulich wie im Fall eines Abschlusses.
Sie kaufen selbst an. Warum sollte ich Ihnen den Posten überlassen, statt ihn selbst zu drehen?
Weil der Posten in Ihrem eigenen Markt steht und sich dort nicht bewegt, sonst stünde er nicht im Lager. Jeder weitere Versuch, ihn dort zu drehen, kostet Marge und drückt Ihre eigenen Preise. Wir nehmen den kompletten Posten, zahlen vor Verladung, und der Kaufvertrag untersagt uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt. Sie geben eine Position ab, die Kapital bindet, ohne dass die Ware über uns wieder vor Ihren Kunden liegt.
Muss ich telefonieren?
Nicht sofort. Die Telefonnummer im Formular ist optional, der erste Austausch läuft auf Wunsch per E-Mail oder WhatsApp. Für den verbindlichen Festpreis brauchen wir irgendwann ein Gespräch, weil die Zahl an Ihrem Posten hängt und nicht an einem Formularfeld.