Ware aus einer Auftragsstornierung verkaufen: produziert und nie abgenommen
Ein stornierter Abnahmeauftrag ist kein Qualitätsproblem: die Ware ist neu und termingerecht produziert, sie liegt nur in der Verpackung eines Bestellers, der nicht mehr abnimmt. Deshalb klären wir die Rechte an Verpackung und Kennzeichnung schriftlich, bevor wir eine einzige Zeile Ihrer Bestandsliste sehen. Der Kaufvertrag untersagt uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt. Der Kaufpreis wird per Überweisung vor der Verladung gezahlt, das verbindliche Angebot liegt innerhalb von 48 Stunden nach der vollständigen Bestandsliste vor.
- Beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung vor der ersten Bestandsliste, gern auf Ihrem Muster
- Der Kaufvertrag untersagt uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt
- 100 % Vorkasse: Zahlung per Überweisung vor der Verladung, mit Rechnung und Lieferschein
- Verbindlicher Festpreis innerhalb von 48 Stunden, Posten ab 1.000 Einheiten
Warum Stornoware anders behandelt werden muss als ein gewöhnlicher Überbestand
Ware aus einer Auftragsstornierung ist auf einen konkreten Besteller hin produziert. Sie liegt in dessen Verpackung, trägt dessen Artikelnummern, oft auch dessen Label. Damit ist die erste Frage nicht der Preis, sondern die Rechtslage: wem gehört welcher Teil dieser Kennzeichnung und was darf damit geschehen. Diese Frage gehört vor den Abschluss, nicht in die Zeit nach der Abholung.
Wir arbeiten deshalb in umgekehrter Reihenfolge zum üblichen Ankauf. Erst die Geheimhaltungsvereinbarung, dann die Klärung der Rechte und des vertraglichen Wiederverkaufsverbots, dann die Bestandsliste, dann der Preis. Ein solcher Posten geht bei uns nie in ein öffentliches Angebot, weil ein öffentliches Angebot genau das auslöst, was Sie vermeiden wollen.
- Die Ware wurde auf einen fremden Auftrag produziert. Verpackung, Etikett und teilweise das Label gehören zur Bestellung und nicht zu Ihrem freien Sortiment.
- Die Ware bleibt so, wie sie produziert wurde: Originalverpackung, Originalkennzeichnung.
- Was sich rechtlich nicht eindeutig klären lässt, kaufen wir nicht. Uns ist eine Absage lieber als ein Posten, der später Fragen aufwirft.
- Kein öffentliches Angebot, keine Handelsplattform, kein Rundschreiben an Interessenten. Ein Ansprechpartner, ein Abnehmer für den gesamten Posten.
- Der Kaufvertrag untersagt uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt. Schriftlich, nicht als Zusage am Telefon.
Wer in dieser Situation steht
Hersteller, Lieferanten und Importeure, bei denen ein Abrufauftrag kurz vor der Verladung gestrichen wurde. Die Charge ist fertig und geprüft, sie bindet Fläche und Kapital, und für den nächsten Abruf ist sie zu spezifisch.
Wir sagen das offen, weil es den Wert des Postens bestimmt: Stornoware ist Neuware in Erstverpackung, nach Spezifikation und termingerecht produziert. Der Stillstand hat nichts mit Qualität zu tun. Diese Seite ist kein Aufruf zum Abverkauf von Ausschuss und wir bewerten den Posten auch nicht so.
- Hersteller mit einer fertigen Charge im Werkslager nach Abnahmeverweigerung
- Lieferant oder Importeur, bei dem der Abruf kurz vor Versand gestrichen wurde
- Produzent einer Private-Label-Serie, die der Auftraggeber nicht abgenommen hat
- Distributor, dessen Weiterverkauf an den Endabnehmer im letzten Moment weggebrochen ist
Was bei Stornoware schriftlich steht, bevor Sie die erste Artikelnummer nennen
Bei einem stornierten Auftrag entscheidet nicht die Zahl, sondern die Frage, wer über diese Ware verfügen darf. Deshalb steht am Anfang die beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung und kein Bewertungsformular: unterschrieben, bevor Sie Artikelnummern, Mengen oder den Namen des Bestellers nennen, gern auf Ihrem Muster.
Erst danach sprechen wir über den Posten. Was dann festgehalten wird, ist auf genau diese Situation zugeschnitten und lässt sich intern vorlegen, gegenüber Geschäftsführung, Einkauf und Rechtsabteilung.
- Beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung, unterzeichnet vor der Übermittlung der Bestandsliste. Gern auf Ihrem Muster.
- Schriftliche Klärung, wem die Rechte an Verpackung, Etikett und Artikelkennzeichnung zustehen: Ihnen, dem stornierenden Besteller oder dem Markeninhaber.
- Bestätigung, dass der Abnahmeauftrag storniert ist und der Posten frei von Ansprüchen Dritter zu Ihrer Verfügung steht.
- Klausel zum Wiederverkaufsverbot: Der Kaufvertrag untersagt uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt.
- Zahlung per Banküberweisung vor der Verladung, dokumentiert mit Rechnung und Lieferschein.
- Verbindlich ist allein die Fassung im Kaufvertrag. Die Punkte hier beschreiben, worüber vorher gesprochen wird.
Wer den Posten übernimmt
Wir kaufen auf eigene Rechnung und übernehmen den gesamten Posten, ein Ansprechpartner von der ersten Nachricht bis zur Verladung. Der Kaufvertrag untersagt uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt. Wie dieses Modell im Einzelnen funktioniert, warum ein direkter Abnehmer und keine Vermittlerkette und welche Posten wir überhaupt übernehmen, steht auf der Übersichtsseite zum Restposten-Ankauf.
Die Abholung ab Lager organisieren wir.
So laufen die nächsten Tage ab
Erster Kontakt, drei Angaben
Sie nennen Kategorie, Markenklasse und ungefähre Stückzahl. Mehr brauchen wir für den Anfang nicht. Ein Ansprechpartner meldet sich innerhalb eines Werktages, auf Wunsch per WhatsApp. Die Telefonnummer ist optional.
Beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung
Die Geheimhaltungsvereinbarung wird unterzeichnet, bevor Sie Artikelnummern, Mengen oder den stornierenden Auftraggeber nennen. Gern auf Ihrem Muster. Im selben Schritt klären wir die Rechte an Verpackung und Kennzeichnung sowie das vertragliche Wiederverkaufsverbot für Ihren Heimatmarkt.
Verbindlicher Festpreis
Nach Eingang der vollständigen Bestandsliste erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden ein verbindliches Angebot. Es gilt für den gesamten Posten, nicht je Artikel. Für die Prüfung bitten wir um ein Exklusivfenster von 5 bis 7 Tagen.
Zahlung, dann Abholung
Der vereinbarte Betrag geht per Überweisung ein, bevor verladen wird, dokumentiert mit Rechnung und Lieferschein. Danach holen wir den Posten ab Lager ab, die Abholung organisieren wir. Damit ist der Vorgang für Sie abgeschlossen.
Erst die Geheimhaltungsvereinbarung, dann die Bestandsliste
Die beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung liegt unterschrieben vor, bevor Sie die erste Liste senden, gern auf Ihrem Muster. Für den Anfang genügen Kategorie, Markenklasse und ungefähre Stückzahl. Ein Ansprechpartner meldet sich innerhalb eines Werktages, auf Wunsch per WhatsApp. Die Telefonnummer ist optional.
Drei Angaben genügen für den Anfang: Kategorie, Markenklasse und ungefähre Stückzahl. Nach Preisvorstellungen fragen wir nicht, alles Weitere klären wir im Gespräch nach der Geheimhaltungsvereinbarung.
Angenommen. Ihr Angebot wird vorbereitet.
Ein Käufer meldet sich innerhalb eines Werktags, das verbindliche Angebot folgt innerhalb von 48 Stunden. Alles unter Geheimhaltung.
Häufige Fragen
Auf der Ware steht die Kennzeichnung eines fremden Auftraggebers. Ist das ein Ausschlusskriterium?
Nein, aber es ist der erste Punkt, den wir klären, und er steht vor dem Preis. Wir gehen gemeinsam durch, welche Rechte an Verpackung, Etikett und Artikelkennzeichnung bei Ihnen liegen, welche beim stornierenden Besteller und welche beim Markeninhaber. Was sich nicht eindeutig belegen lässt, kaufen wir nicht. Die Ware wird so weiterverkauft, wie sie produziert wurde: Originalverpackung, Originalkennzeichnung.
Muss der stornierende Auftraggeber oder der Markeninhaber dem Verkauf zustimmen?
Das ist eine Rechtsfrage und sie gehört an den Anfang, nicht in die Zeit nach der Abholung. Wo eine Zustimmung rechtlich erforderlich ist, holen Sie diese ein, bevor wir kaufen; wir prüfen im ersten Gespräch mit, an welchen Stellen dieser Punkt bei Ihrem Posten überhaupt aufkommt. Bleibt er offen, machen wir kein verbindliches Angebot. Die beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung deckt die kaufmännische Seite ab, also Artikelnummern, Mengen und Konditionen. Sie ersetzt keine Zustimmung, die rechtlich verlangt wird, und sie ist auch nicht dafür gedacht.
Wie ist geregelt, dass die Ware nicht in meinem Heimatmarkt wieder auftaucht?
Über den Kaufvertrag. Der Kaufvertrag untersagt uns den Wiederverkauf in Ihrem Heimatmarkt. Das ist eine schriftliche Verpflichtung in einem Vertrag, den Sie vor der Unterschrift lesen und Ihrer Rechtsabteilung vorlegen können, und keine mündliche Zusage im Telefonat. Dazu kommt: Der Posten wird bei uns nicht öffentlich angeboten, keine Handelsplattform, kein Rundschreiben, kein Katalog. Wir kaufen den gesamten Posten auf eigene Rechnung, es gibt also keine Vermittlerkette, in der die Ware unterwegs die Richtung wechselt.
Der stornierende Besteller meldet weiterhin Ansprüche auf die Charge an. Können wir trotzdem verkaufen?
Solange dieser Punkt offen ist, machen wir kein verbindliches Angebot. Wir brauchen von Ihnen die Bestätigung, dass die Stornierung feststeht und der Posten frei von Ansprüchen Dritter zu Ihrer Verfügung steht: keine offene Abnahmepflicht, keine Anzahlung, die die Charge bindet. Ist die Lage strittig, warten wir auf die schriftliche Klärung, statt sie zu übergehen. Genau deshalb kommen bei Stornoware die Papiere vor der Zahl.
Was passiert, wenn der Besteller die Ware doch noch abnimmt, während wir im Gespräch sind?
Dann ziehen wir uns zurück, ohne Kosten für Sie und ohne Anspruch unsererseits. Unser Angebot verpflichtet Sie zu nichts, verkauft wird erst, wenn Sie unterschreiben. Deshalb halten wir das Exklusivfenster bei 5 bis 7 Tagen kurz: es soll Ihre Entscheidung ordnen und nicht Ihren wiederauflebenden Auftrag blockieren.